Steuerliche Vorteile und Nachteile einer Holdinggesellschaft

GHS beantwortet, welche steuerliche Vorteile und Nachteile eine Holdinggesellschaft hat. In der komplexen Landschaft der Unternehmensstrukturen stellt sich für viele Investoren und Unternehmensgründer die Frage, welche Struktur steuerlich vorteilhaft ist. Eine oft genannte Struktur ist eine Struktur mit einer Holdinggesellschaft. Aber was genau ist eine Holdinggesellschaft, und welche steuerlichen Vor- und Nachteile bringt sie mit sich? Dieser Artikel beleuchtet diese Fragen im Detail.

Vorweg nehmen können wir bereits, dass tatsächliche Vor- und Nachteile einer Struktur mit einer Holdinggesellschaft nur einzelfallbezogen festgestellt werden können. Wir von GHS beraten gerne zu ihrem Einzelfall.

Definition Holdinggesellschaft

Eine Holdinggesellschaft ist ein Unternehmen, das den Hauptzweck hat, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten, anstatt operative Geschäfte auszuüben. Dabei kann die Holdinggesellschaft die Kontrolle über diese Unternehmen ausüben (Mehrheitsbeteiligung) oder lediglich eine Minderheitsbeteiligung besitzen. In manchen Fällen erbringt eine Holdinggesellschaft auch (strategische) Dienstleistungen an andere Gesellschaften. In diesen Fällen spricht man von einer Führungsholding.

Hinsichtlich steuerlicher Vor- und Nachteile von Holdinggesellschaften muss unterschieden werden zwischen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) als Holdinggesellschaften (einerseits) und Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) als Holdinggesellschaft anderseits. Denn Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden unterschiedlich besteuert.

Vorteile einer Kapitalgesellschaft als Holdinggesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft als Holding kann einige signifikante steuerliche Vorteile bieten:

  • Steuerbefreiung für Dividenden: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, profitieren Kapitalgesellschaften von einer Teilfreistellung der Dividenden, die sie von ihren Tochtergesellschaften erhalten. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz der Dividenden nicht besteuert wird. In Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen erreicht werden, dass Dividenden effektiv nur mit ca. 1,5% besteuert werden.
  • Steuerbefreiung für Veräußerungen von anderen Kapitalgesellschaften: Die gleiche Belastung von ca. 1,5% trifft außerdem zu, wenn eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft veräußert wird.
  • Verlustverrechnung: Verluste einer Tochtergesellschaft können unter bestimmten Umständen mit den Gewinnen der Holding oder anderen Tochtergesellschaften verrechnet werden. Denn Kapitalgesellschaften können als Organgesellschaften im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft auftreten. Eine ertragsteuerliche Organschaft hat jedoch vielfache Auswirkungen, die bei der Strukturierungsplanung zu berücksichtigen sind.
  • Günstigerer Steuersatz bei Thesaurierung: Kapitalgesellschaften unterliegen linearen Steuersätzen. Die Steuerbelastung mit Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer beträgt ca. 30%. Die Gewerbesteuerbelastung variiert jedoch abhängig von der Gemeinde. Diese Steuerbelastung ist geringer als die Steuerbelastung von Einzelunternehmen von bis zu ca. 47%.

Achtung: Schütten Kapitalgesellschaften Gewinne aus, werden die ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) erneut besteuert. Ist Empfänger der Dividende eine natürliche Person, beträgt die Steuerbelastung ca. 26%. Oben genannte Steuervorteile beim Steuersatz gehen dann wieder verloren. Daher ist die Kapitalgesellschaft insbesondere geeignet, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern die Kapitalgesellschaft als Investitionsgesellschaft auftritt und Gewinne reinvestiert.

Vorteile einer Personengesellschaft als Holdinggesellschaft

Auch die Wahl einer Personengesellschaft als Holdinggesellschaft bringt spezifische steuerliche Vorteile:

  • Verlustverrechnung aufgr. Transparenzprinzip: Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschaft selbst besteuert wird, wird bei Personengesellschaften das Einkommen direkt den Gesellschaftern zugewiesen und bei diesen versteuert. So kann eine Verlustverrechnung auch ohne Organschaft erfolgen. Dies gilt jedoch nicht für die Gewerbesteuer.
  • Möglichkeit der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft: Personengesellschaften können eine Option ausüben, wodurch sie wie Kapitalgesellschaften besteuert werden und dann einige der oben genannten Vorteile in Anspruch nehmen. Eine solche Option hat jedoch auch Nachteile und sollte sorgfältig geprüft werden.
  • Vorteile bei Erbschaft- und Schenkungssteuer: Die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften ist im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer eher begünstigt, als die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
  • Vorteile bei der Grunderwerbsteuer: Für Personengesellschaften gibt es mehr Ausnahmetatbestände bei grunderwerbsteuerbaren Vorgängen. Dies könnte sich jedoch aufgrund von Gesetzesänderungen ändern.

Nachteile einer Holdinggesellschaft

Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es auch Nachteile, die berücksichtigt werden sollten:

  • Komplexität: Das Führen einer Holdingstruktur kann kompliziert sein, insbesondere wenn es um interne Verrechnungspreise, Compliance und Dokumentationspflichten geht.
  • Zusätzliche Kosten: Die Einrichtung und Verwaltung mehrerer Gesellschaften kann zusätzliche Kosten verursachen, wie z.B. für Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.
  • Doppelbesteuerung: Obwohl dies durch die oben genannten Vorteile teilweise gemildert wird, kann es in bestimmten Fällen zu einer Doppelbesteuerung von Einkommen kommen. Insbesondere Personengesellschaften können im internationalen Kontext zu Problemen führen (Stichwort: hybride Gesellschaften).

Fazit: Vorteilhaftigkeit von Holdinggesellschaften stark einzelfallabhängig

Eine Holdinggesellschaft kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten, je nachdem, ob sie als Kapital- oder Personengesellschaft strukturiert ist. Während Kapitalgesellschaften von Teilfreistellungen und Verlustverrechnungen profitieren können, bieten Personengesellschaften Vorteile durch das Transparenzprinzip und im Rahmen der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer.

Trotz dieser Vorteile müssen Unternehmen auch die Nachteile wie die erhöhte Komplexität und potenzielle zusätzliche Kosten in Betracht ziehen. Es ist daher entscheidend, bei der Wahl der Unternehmensstruktur sowohl die steuerlichen Aspekte als auch die operativen Anforderungen und Ziele des Unternehmens zu berücksichtigen.

Wir erläutern Ihnen gerne, ob eine Holdingsstruktur in Ihrem Einzelfall sinnvoll ist.