Steuern beim Wegzug nach Dubai – das muss berücksichtigt werden

Steuern sind natürlich in der Regel nicht der Hauptgrund für einen Wegzug nach Dubai. Trotzdem kann die oft erwähnte Steuerfreiheit in Dubai einen Wegzug von Deutschland nach Dubai attraktiver machen. In Deutschland sind Einkommensteuern vergleichsweise hoch und viele Menschen fühlen sich durch hohe Steuerzahlungen unverhältnismäßig hoch belastet.

Dubai hingegen erhebt keine Einkommenssteuer. Eine (geringe) Körperschaftsteuer wurde zuletzt eingeführt. Das klingt natürlich sehr lukrativ. Trotzdem sind bei einem Umzug nach Dubai viele steuerliche Themen zu berücksichtigen und sehr oft kann die deutsche Einkommensteuer durch einen Umzug gerade nicht vollständig vermieden werden.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dubai und Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Dubai (bzw. den VAE) und Deutschland ist ein bilaterales Abkommen, das sicherstellen soll, dass Steuerpflichtige nicht in beiden Ländern für dieselben Einkünfte besteuert werden. Es legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat und wie die Steuern zwischen beiden Ländern aufgeteilt werden.

Das DBA zwischen Dubai und Deutschland ist allerdings nicht mehr wirksam. Es wurde im Jahr 2011 für zehn Jahre abgeschlossen und konnte anschließend verlängert werden. Diese Verlängerung blieb jedoch aus. Das DBA ist daher seit dem 31.12.2021 außer Kraft getreten. In Deutschland kann man sich daher nicht mehr darauf berufen, dass das DBA ein Besteuerungsrecht für erzielte Einkünfte nach Dubai allokiert.

Weltweite Einkünfte grds. in Deutschland steuerpflichtig

Doppelbesteuerungsabkommen helfen regelmäßig bei einer Steuerpflicht in Deutschland. Denn, ist man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass alle weltweiten Einkünfte einer Person in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig sind. DBA helfen in diesen Fällen, weil ein Vertragspartner dazu verpflichtet werden kann, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Im Fall der VAE hilft daher kein DBA. Ohnehin gab es beim DBA mit den VAE Besonderheiten, wodurch der Abkommensschutz für Deutsche sehr eingeschränkt sein konnte. In der Regel wendet Deutschland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung die sogenannte Freistellungsmethode an. Im DAB mit den VAE wurde jedoch die Anrechnungsmethode vereinbart. Eine Anrechnung ausländischer Steuer in Höhe von null verringert die deutsche Steuer nicht. Darüber hinaus galt man bei einem Wegzug nach Dubai nicht wie bei anderen Staaten als in Dubai ansässig im Sinne des DBA-VAE. Die Ansässigkeit in Dubai bzw. den VAE setze auch die Staatsbürgerschaft der VAE voraus.

Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht bei Wegzug von Deutschland nach Dubai

Beim Wegzug von Deutschland nach Dubai möchten daher viele die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beenden. In Deutschland ist man unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Beides muss demnach aufgegeben werden und nach Dubai oder in einen anderen Staat verlagert werden, um in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig zu sein.

Hinsichtlich der Aufgabe des Wohnsitzes ist es wichtig, dass einem in Deutschland keine Wohnung zur Verfügung stehen darf. Man darf nicht die „Schlüsselgewalt“ über einen bewohnbaren Bereich haben. Bezüglich der Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ist entscheidend, dass klar ersichtlich ist, dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt sein Leben dauerhaft (ohne zeitnahe Rückkehrabsicht) nach Dubai verlagert. Eine schlichte Ummeldung reicht nicht aus. Ob diese Voraussetzung vorliegen, sollte sorgfältig durch einen Steuerberater geprüft werden.

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland eines in Dubai lebenden Deutschen

Selbst wenn man erfolgreich die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht beendet hat, können nach einem Umzug nach Dubai noch deutsche Steuern anfallen. Denn Einkünfte, die einen sehr starken Bezug zu Deutschland haben, unterliegen in der Regel der sogenannten beschränkten Steuerplicht in Deutschland. Auch hier kann im Fall von Dubai kein DBA mehr helfen. Dadurch fällt bei den relevanten Einkünften oft deutsche Einkommensteuer an.

Wenn man in Dubai wohnt und in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist, unterliegen nur bestimmte Einkünfte der deutschen Einkommensteuer. Diese Einkünfte werden in Deutschland als „beschränkt steuerpflichtige Einkünfte“ bezeichnet und sind in § 49 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführt.

Im Folgenden sind die wichtigsten beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte aufgeführt:

  1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Wenn man für einen deutschen Arbeitnehmer arbeitet und gleichzeitig in Dubai wohnt, können die Einkünfte aus dieser Arbeit der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Der Arbeitgeber wird in der Regel auch Lohnsteuer abführen. Durch einen Steuerberater sollte geprüft werden, ob man diese Lohnsteuer zurückerhalten kann.
  2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Wenn man in Deutschland eine Immobilie besitzt und diese vermietet, unterliegen die Mieteinnahmen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Allerdings können die Kosten für die Vermietung (z.B. Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Immobilie) in Deutschland abgezogen werden, um die Steuerlast zu verringern.
  3. Einkünfte aus Kapitalvermögen: Wenn man in Deutschland Kapitalerträge erzielt, wie z.B. Zinsen oder Dividenden, unterliegen diese der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Auch der Verkauf von Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften ist regelmäßig in Deutschland steuerpflichtig. Eine solche Steuer auf den Verkauf von Kapitalgesellschaften kann jedoch durch gezielte Strukturierung vermieden werden.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Fall von Dubai regelmäßig die noch strengere erweiterte beschränkte Steuerpflicht anwendbar ist (§§ 2 ff. AStG). Dies liegt daran, dass Dubai ein Niedrigsteuerland ist. Zusammenfassend bleibt aufgrund der deutschen beschränkten Steuerpflicht trotz Wegzug nach Dubai in vielen Fällen eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen.

Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) beim Umzug von Deutschland nach Dubai

Beim Umzug nach Dubai können unter Umständen zudem Wegzugsteuern in Deutschland anfallen. Diese können je nach individueller Situation unterschiedlich sein. Wegzugssteuern treten insbesondere auf, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht verloren geht bzw. Deutschland Besteuerungsrecht verliert. Die Frage einer Wegzugbesteuerung ist daher eng verknüpft mit dem potenziellen Wegfall einer unbeschränkten Steuerpflicht.

Es ist empfehlenswert, eine potentielle Wegzugbesteuerung beim Umzug nach Dubai von einem Experten prüfen lassen. Wenn Wegzugsteuern anfallen, können diese signifikant sein.

Dubai hat neben den steuerlichen Vorzügen auch viele andere Vorteile, wie ein warmes Klima, eine multikulturelle Umgebung, eine hohe Lebensqualität und viele berufliche Möglichkeiten. Dubai hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftszentrum in der Region entwickelt und bietet eine Vielzahl von Karrieremöglichkeiten in verschiedenen Branchen. Allerdings muss beachtet werden, dass ein Umzug nach Dubai auch einige Herausforderungen mit sich bringen kann. Dubai hat eine andere Kultur, eine andere Sprache und eine andere Rechtsordnung als Deutschland. Auch die Lebenshaltungskosten können in Dubai hoch sein. Trotzdem findet man sehr viele Deutsche, die die Chancen in Dubai nutzen und sich dort erfolgreich verwirklichen.

Können wir Sie bei ihren steuerlichen Themen beim Wegzug nach Dubai unterstützen?

Sehr gerne sehen wir uns Ihre steuerlichen Themen beim Wegzug nach Dubai an. Wir sind ein junges und dynamisches Team mit viel Erfahrung im internationalen Steuerrecht. Berührungspunkte mit Dubai haben unsere Mandanten immer wieder. Daher bringen wir für diese Fälle die richtige Expertise mit.

Sehr gerne beraten wir Sie zu der für Sie optimalen Struktur in Dubai aus deutscher steuerlicher Perspektive. Zudem können wir für Sie prüfen, ob trotz Wegzug noch Steuerpflichten in Deutschland bestehen. Werden diese nicht erkannt, kann das Unterlassen von Erklärungen und Zahlungen auch strafrechtlich relevant werden.